Re: Totalschaden


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Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) am 29 Januar, 2013 um 22:21:34

Antwort auf: Re: Totalschaden von Thommy am 23 Januar, 2013 um 10:19:07:

Dazu müssen Sie einen Anwalt befragen.

Das ist eine Kardinalspflicht die da verletzt wurde, egal ob absichtlich oder nicht.

Wenn Sie anfangen wollen zu laufen, dann müssen Sie sich auch vorher die Schnürsenkel zubinden, damit Sie nicht auf die Nase fallen. Egal ob Sie die Schnürsenkel absichtlich oder unbeabsichtigt nicht zugebunden haben, wenn der Senkel offen ist, dann fallen Sie auf die Nase.

"Organisationsverschulden" ist allerdings sodann das Zauberwort dessen Sie sich bedienen können oder müssen sollten.


Mit freundlichen Grüßen

Markus Reinartz


: Danke für die Antwort. Aber wir glauben, dass der Einbau der nicht zugelassenen Fittings keine Absicht war. Wir vermuten (sorry) Dummheit, Unwissen, Gleichgültigkeit ... Also, Absicht möchten wir nicht unterstellen. Würde das hinsichtlich Mängelhaftung einen Unterschied machen?





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