Re: Antrag Abgeschlossenheitsbescheinigung


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Abgeschickt von P. Lahm ;-) am 03 Februar, 2013 um 20:27:23:

Antwort auf: Antrag Abgeschlossenheitsbescheinigung von Hauke Schröder am 03 Februar, 2013 um 18:44:51:

Der Text sagt doch schon vieles aus: Es geht darum, dass die neu zu bildenden Wohnungen auch tatsächlich für sich allein nutzbar sind. Das ist einfach, wenn es sich um ein als solches baugenehmigtes Mehrfamilienhaus handelt, kann aber schwieriger werden, wenn ein bisheriges Einfamilienhaus in mehrere Wohnungen aufgeteilt werden soll.
Wohnungstrennwände und -trenndecken müssen bestimmten Brandschutzanforderungen genügen. Gerade in den obersten Geschossen (zum Dach hin) wurde dort früher oft gespart, weil eine volle Nutzung gar nicht geplant war. Und wenn dann später das DAch (für das EFH) ausgebaut wurde, hat man den Brandschutz nicht nachgerüstet.
Ich habe im Internet mehr dazu gefunden:
Was die Kosten angeht, kann ich leider nicht weiterhelfen.
Viel Erfolg!
: Hallo zusammen,

: habe Probleme ein geerbtes Haus als Ganzes zu verkaufen und möchte nun aufteilen.

: Der Text lautet wie folgt:

: Aus der Bauzeichnung muss ersichtlich sein, dass die „Wohnungen“ oder „die nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume“ in sich abgeschlossen sind.

: a) Abgeschlossene Wohnungen sind solche Wohnungen, die baulich vollkommen von fremden Wohnungen und Räumen abgeschlossen sind, z.B. durch Wände und Decken, die den Anforderungen der Bauaufsichtsbehörden (Baupolizei) an
: Wohnungstrennwände und Wohnungstrenndecken entsprechen und einen eigenen abschließbaren Zugang unmittelbar vom
: Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum haben. Zu abgeschlossenen Wohnungen können zusätzliche Räume
: außerhalb des Wohnungsabschlusses gehören. Wasserversorgung, Ausguss und WC müssen innerhalb der Wohnung liegen.
: Zusätzliche Räume, die außerhalb des Wohnungsabschlusses liegen, müssen verschließbar sein.

: b) Bei „nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen“ gelten diese Erfordernisse sinngemäß.

: Was ist denn jetzt baulich erforderlich, damit man die Abgeschlossenheitsbescheinigung erhält und wieviel Gebühren kostet sowas überhaupt?

: Was bedeutet der Satz "die den Anforderungen der Bauaufsichtsbehörden (Baupolizei) an
: Wohnungstrennwände und Wohnungstrenndecken entsprechen" ?

: Wer weiß was dazu??

: Vielen Dank für rege Beteiligung.

: MfG

: H.S.





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