Re: Gewährleistungsausschluss bei Sanierungsobjekt


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Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) am 04 Februar, 2013 um 10:22:22

Antwort auf: Gewährleistungsausschluss bei Sanierungsobjekt von Chrissi123 am 01 Februar, 2013 um 14:46:35:

Wenn Sie einen Mängelhaftungsausschluss (früher Gewährleistungsausschluss) vereinbart haben, dann wird der wohl auch rechtsgültig vereinbart sein, sodann diese Vertragsklausel nicht gesetzeswidrig ist, was Ihnen aber nur ein Anwalt beantworten kann.

Ist aber eigentlich normal, dass gebrauchte Immobilien immer ohne Mängelhaftungsrechte des Käufers verkauft werden.

Wenn Sie auf nummer sicher gehen wollen, dann werden Sie wohl einen Anwalt befragen müssen.


Mit freundlichen Grüßen

Markus Reinartz


: Liebe Forenteilnehmer/innen

: ich habe mit meiner Lebensgefährtin ein komplett saniertes EFH von einer Firma gekauft. Die Firma kauft alte Objekte und saniert diese vor dem Weiterverkauf. Beim Notar haben wir allerdings einen Gewährleistungsausschluss unterschrieben und dort stand statt Sanierungsobjekt nur Kauf eines gebrauchten Hauses.

: Ist trozdem 5 Jahre Garantie auf den durchgeführten Arbeiten ?

: Sehe ich das richtig ?

: Gruss





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