Re: Dämmung.


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Abgeschickt von Schindjalova am 04 Februar, 2013 um 12:05:08

Antwort auf: Re: Dämmung. von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 23 Januar, 2013 um 14:55:06:

: hallo Schindjalova,
: Sie, aber Achtung:
: Der Nachbar hat -infolge des Abrisses des Hauses-eintretende nachteilige Auswirkungen auf das Mauerwerk Ihres Hauses zu verhindern. Diese Verpflichtung umfasse den Schutz des freigelegten Mauerwerks vor schädlichen Umwelteinflüssen in Gestalt des Eindringens von Feuchtigkeit.


Hallo und danke für die Antwort.

Aber was ist mit der Wärmedämmung? Ich habe viel unterschiedliche Information bekommen. Wie zum Beispiel: BGH mit Urteil vom 27.07.2012 - V ZR 2/12 (Reißt ein Eigentümer sein an das Nachbargebäude heran gebautes Haus ab, muss er dem Nachbarn die Kosten für eine Wärmedämmung bezahlen) oder OLG Dresden, Urteil vom 03.08.2007 – 11 U 19/07 (die Wärmedämmung der Nachbarwand so zu verbessern, dass eine Tauwasserbildung in den Räumen des stehen bleibenden Gebäudes ausgeschlossen ist.)





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