Sind Terrassen Verkehrsflächen?


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Abgeschickt von Robin1 am 06 Februar, 2013 um 20:16:48

Hintergrund der Frage ist der folgende. Im Rahmen eines Bebauungsplanes hat eine Gemeinde nur bestimmte Pflasterarten (maximal 50% Versiegelungsgrad, nur kleinteiliges Pflaster mit hohem Fugenanteil, nur in Sand verlegt) für Verkehrsflächen zugelassen. Dies schließt laut Bebauungsplan explizit auch Verkehrsflächen auf Privatgrund, auch wenn diese nicht für den Fahrzeugverkehr vorgesehen sind, ein.
Nachbar A möchte nun eine Terrasse hinter seinem Haus, nicht im Bereich der Zuwege, Einfahrten, etc. mit großflächigen (z.B. 60cm x 40cm) Natursteinplatten bauen.
Wäre dies zulässig, da die Terrasse keine Verkehrsfläche darstellt?



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