Re: Strukturputz gehört zur Wand/Bausubstanz??


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Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) am 08 Februar, 2013 um 20:35:35

Antwort auf: Strukturputz gehört zur Wand/Bausubstanz?? von Martin Heckmann am 08 Februar, 2013 um 15:13:29:

Eigentlich brauchen Sie den Putz nicht abmachen, auch die Tapete müssten Sie eigentlich nicht abmachen. Dies gilt zumindest sodann, wenn Sie im Mietvertrag oder auch in einem Abnahme- oder Übergabeprotokoll keine dahingehenden Vereinbarungen getroffen haben (was natürlich meistens immer der Fall ist). Keine Vereinbarung, nichts abmachen und nichts entfernen.

Die Instandsetzung des Mietobjektes ist nach § 535 BGB grundsätzlich Sache des Vermieters /Eigentümers. Es sei also denn dann, natürlich aber nun dann so, sodann Sie nichts und nirgends etwas anderes vereinbart haben.


Es stellt sich also lediglich die Frage danach, was haben Sie vereinbart?, was steht im Mietvertrag?


Mit freundlichen Grüßen


Markus Reinartz


: Hallo! Dringende Frage: unser Vermieter will, dass ich Strukturputz (keine Tapete!), der vor Urzeiten aufgebracht worden ist (nicht von mir!) entferne. Geschätzte Kosten vom Maler: 4500,- € Netto. Er meint, dass bei StrukturTAPETE ich diese entfernen müsse, aber StrukturPUTZ würde zur Mauer, d.h. zur Bausubstanz gehören und ich wäre aus der Nummer raus. Stimmt das?? Es eilt, darum würde ich mich über schnelle, kompetente Aussagen dazu freuen!





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