Re: Bauwagen - Bauwerk?


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Abgeschickt von Bauassessor am 13 Februar, 2013 um 14:34:32:

Antwort auf: Bauwagen - Bauwerk? von Jean Claude am 12 Februar, 2013 um 23:56:58:

Hallo,

meine Antwort basiert auf Wissen aus dem Studium - das ist inzwischen 7 Jahre her. Ich kann Ihnen leider keine Quelle nennen.

Bei einem Bauwerk handelt es sich um bewegliches Bauwerk, für das Sie eine Baugnehmigung benötigen (zumindest in NRW), sobald dieser länger als 3 Monate auf einem Grundstück stehen soll.

Ausnahme wäre hier nur dann gegeben, wenn er die max. zulässige Größe für genehmigungsfreie VOrhaben unterschreitet - das dürfte aber bei einem Bauwagen grundsätzlich nicht der Fall sein.

Unabhängig davon müssen die planungsrechtlichen Vorhaben für Nebenanlagen gem. des gültigen Bebauungsplans (sofern vorhanden) eingehalten werden.

: Sehr geehrte Damen und Herren,

: ich bin Besitzer eines Bauwagens und habe diesen in meinem Garten stehen. Der Bauwagen ist noch voll mobil und lässt sich bewegen. Nun meine Frage:
: Ab wann wär es eine bauliche Maßnahme?

: An sich handelt es sich um einen Anhänger. Darf ich beliebig viele Anhänger in meinem Garten stehen haben? Ab wann müsste ich diesen als Stellfläche eintragen?

: Mit den besten Grüßen aus München

: Jean Claude





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