Re: Bauwagen - Bauwerk?


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Abgeschickt von Bauamt am 14 Februar, 2013 um 00:03:39:

Antwort auf: Re: Bauwagen - Bauwerk? von Bauassessor am 13 Februar, 2013 um 14:34:32:

Kfz-Anhänger, Bauwägen, Wohnwägen usw. werden zu baulichen Anlagen, wenn Sie entweder längere Zeit am gleichen Ort stehen oder immer wieder am gleichen Ort aufgestellt werden.

Wenn Sie den Bauwagen zum Lagern von Möbeln in ihrem Garten stehen haben ist es recht offensichtlich eine bauliche Anlage. Schließlich ist eine Lagernutzung nicht mit der Teilnahme am Verkehr vergleichbar; damit "parkt" der Wagen auch nicht in ihrem Garten.
Ob der Wagen dabei noch mobil ist oder nicht spielt keine Rolle.

Ob der Wagen in ihrem Garten dann allerdings zulässig ist, kann von hier aus nicht beurteilt werden. Das hängt im Wesentlichen von der planungsrechtlichen Situation Ihres Grundstückes bzw. Baugebietes ab. Auch Abstandsflächen zu Nachbargrundstücken wären zu beachten.

: Hallo,

: meine Antwort basiert auf Wissen aus dem Studium - das ist inzwischen 7 Jahre her. Ich kann Ihnen leider keine Quelle nennen.

: Bei einem Bauwerk handelt es sich um bewegliches Bauwerk, für das Sie eine Baugnehmigung benötigen (zumindest in NRW), sobald dieser länger als 3 Monate auf einem Grundstück stehen soll.

: Ausnahme wäre hier nur dann gegeben, wenn er die max. zulässige Größe für genehmigungsfreie VOrhaben unterschreitet - das dürfte aber bei einem Bauwagen grundsätzlich nicht der Fall sein.

: Unabhängig davon müssen die planungsrechtlichen Vorhaben für Nebenanlagen gem. des gültigen Bebauungsplans (sofern vorhanden) eingehalten werden.


: : Sehr geehrte Damen und Herren,

: : ich bin Besitzer eines Bauwagens und habe diesen in meinem Garten stehen. Der Bauwagen ist noch voll mobil und lässt sich bewegen. Nun meine Frage:
: : Ab wann wär es eine bauliche Maßnahme?

: : An sich handelt es sich um einen Anhänger. Darf ich beliebig viele Anhänger in meinem Garten stehen haben? Ab wann müsste ich diesen als Stellfläche eintragen?

: : Mit den besten Grüßen aus München

: : Jean Claude




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