Auskragung über Grundstücksgrenze


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Abgeschickt von Liz am 14 Februar, 2013 um 17:28:57

Hallo,

meine Frage ist ob man im Bundesland Berlin, schräg über Gehwege drüberkragen darf. Es handelt sich allerdings hier um eine Sonersituation. Das Grundstück befindet sich an einen Park und lediglich ein Fahrrad/Gehweg läuft am geplanten Gebäude (schon vorhanden der Weg) entlang. An einer Ecke würde die Wand 50cm (Im 70Grad Winkel) über den Weg kragen. Ist das zulässig bzw. Genehmigungsfähig?

Freue mich auf schnelle Unterstützung.
Liz





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