Umsetzung Baugenehmigung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Hano.Mag. am 17 Februar, 2013 um 19:44:37:

Hallo

wir haben folgende Frage und zwar planen wir eine Immobilie zu kaufen in Form eines Zweifamilienhauses aus den 50er Jahren. Der Makler meint es gebe eine Baugenehmigung aus 2011 für einen Ausbau als Vierfamilienhaus incl. Abgeschlossenheitsbescheinigung aber der Investor sei direkt zu Baubeginn verstorben. Man könne so der Makler jetzt einfach die Baugenehmigung zurücknehmen und ohne Probleme im alten Zustand weiternutzen. Uns ist nun nicht klar, ob durch die neuen Baugenehmigung die alte erloschen ist oder ob die alte erst erlischt wenn eine Baumaßnahme umgesetzt und abgenommen ist.

Stimmt das ?

Vielen Dank!




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]