Grunddienstbarkeit Kanal


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Abgeschickt von Uschi Reinholz am 18 Februar, 2013 um 20:15:35


Hallo,

ich habe vor 2 Jahren ein Haus gekauft.
Beim Kauf wurde das Grundstück geteilt.
Ich habe das Grundstück mit Haus gekauft, die zweite Hälfte war ein leeres Baurundstück auf dem eine alte Scheune steht (dort kein Wasser und Strom vorhanden)
Im notariellen Kaufvertrag wurde eine Grunddienstbarkeit zu meinen Gunsten eingetragen, da mein Abwasserkanal über dieses Grundstück läuft.

Das Grundstück wurde nun verkauft, bebaut wird es aber nicht, nur die alte Scheune wird genutzt.
Einen professionellen Handwerker hat das Grundstück nebenan noch nie gesehen, es wird alles selber zusammengeschustert.

Nun will der Nachbar sein Abwasser (Dach/Regenwasser) in meinen Kanal ableiten, bzw. irgendwie eine Leitung in meinen Kanal verlegen.
(Scheune war NIE an diesen/einen Kanal angeschlossen)

Durch die Grunddienstbarkeit ist ja wohl geregelt dass es MEIN Kanal ist und er die Finger davon zu lassen hat?!
Wer würde sonst eventuelle Reparaturen, Dichtheitsprüfung etc.bezahlen?
Warum sonst ist das beim Notar geregelt worden.

Freue mich auf Eure Antworten,LG,
Uschi



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