Re: Umsetzung Baugenehmigung


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Abgeschickt von Bauamt am 19 Februar, 2013 um 20:58:21:

Antwort auf: Re: Umsetzung Baugenehmigung von Hano.Mag. am 18 Februar, 2013 um 08:27:14:

Das Ausnutzen einer neuen Baugenehmigung lässt die alte Genehmigung natürlich nicht erlöschen. Stattdessen legalisiert die neue Baugenehmigung einen neuen bzw. geänderten Zustand der baulichen Anlage.

Will man den aktuellen genehmigten Stand einer baulichen Anlage wissen, muss man daher immer alle Baugenehmigungen in der zeitlichen Reihenfolge beachten. Eine neue "überschreibt" dann immer den Teil der alten Genehmigung, der von der neuen Genehmigung erfasst wurde.

Beispiel:
Ein Wohnhaus mit 4 Stockwerken wurde vor vielen Jahren genehmigt und gebaut.
Jetzt ergeht eine neue Baugenehmigung, die eine Nutzungsänderung im EG von Wohnen zu Einzelhandel beinhaltet.
Wird diese neue Genehmigung ausgeführt (Baubeginn) dann bleibt die alte Baugenehmigung zwar insgesamt bestehen, wird aber betreffend der Nutzung des Erdgeschosses durch die neue Genehmigung ersetzt bzw. überschrieben.

: : hallo Hano.Mag.,
: : interessanter Name!
: : Klingt wie "Hanomag": Die Hannoversche Maschinenbau AG war ein 1871 gegründetes Unternehmen, das Lokomotiven, Lastkraftwagen, Ackerschlepper, Personenwagen und Baumaschinen herstellte. Es zählte neben der Continental AG zu den größten hannoverschen Industriebetrieben. Nach einer Übernahme durch den Unternehmer Horst-Dieter Esch musste die Hanomag 1984 Konkurs anmelden. 1989 übernahm der Komatsu-Konzern Anteile der Hanomag und seit 2002 ist die Komatsu Hanomag GmbH eine 100%-Tochter des Unternehmens.
: : Nun zur Sache:
: : ....aber der Investor sei direkt zu Baubeginn verstorben.....vor oder nach Baubeginn?
: : Sofern keine Baubeginnanzeige erfolgt ist, gilt der bisher -natürlich genehmigte- Bestand.

:
: Eine Baubeginnanzeige gab es leider tatsächlich. Woraus ergibt sich ein Erlöschen der alten Baugenehmigung bei Einreichen einer Baubeginnanzeige ? Läßt sich das im Netz nachlesen ?

: Wenn das so ist stellt sich uns die Frage, ob man für diesen Altbau so einfach wieder eine Baugenehmigung als Zweifamilienhaus bekommt. Müssen dann die Energieeinsparverordnung in neuester Fassung eingehalten werden und alle andere Regeln zum Schallschutz usw auch ?





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