fehlerhafter Lageplan


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Abgeschickt von spartakus am 20 Februar, 2013 um 19:51:05

Wer muss haften, wenn eine Privatperson ein Grundstück verkauft, dazu einen Makler beauftragt. Hierbei wird ein Lageplan des Grundstückes verwendet, den der Grundstücksverkäufer von der Baurechtsbehörde /Katasteramt erhalten.
Nach Kauf stellt sich dann nach mehr als einem Jahr heraus, als gebaut werden soll und ein Vermesser beauftragt wird, dass der Lageplan fehlerhaft ist und der bebaubare Grundstücksteil anders ist.
Danke




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