Re: Änderung nach Hausübergabe


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Abgeschickt von -Corinna- am 30 April, 2005 um 19:06:51:

Antwort auf: Änderung im Dachausbau nach Hausübergabe von Harald Wislaug am 29 April, 2005 um 14:51:07:

Das kann Dir das Bauamt kostenlos und gegebenenfalls anonym erklären. Bei uns war das in Bayern so: Die Änderung und Errichtung von nichttragenden und nichtaussteifenden Bauteilen in baulichen Anlagen ist genehmigungsfrei. Auch der Einbau und die Änderung von Fenstern und Türen und die dafür bestimmten Öffnungen können ohne Genehmigung vorgenommen werden, allerdings nur in Gebäuden, die nicht gewerblichen Zwecken dienen. Ist mit der Maßnahme eine Nutzungsänderung verbunden ist wiederum Genehmigungspflicht gegeben. Auch bei gegebener Genehmigungsfreiheit muss auf die Einhaltung der sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften hingewiesen werden. Such besser auch mal im Gesetzestext, damit klare Lage und keinen Ärger.

: Bitte um Hilfe ...
: Habe aus Kostengründen für ein Hausneubau
: (Land Brandenburg) den Dachgeschoß-Ausbau selbst übernommen. Das Projekt wurde genehmigt und von der Hausbaufirma gebaut und übergeben.
: Muß ich mich nun genau an das im Projekt definierte Ausbaukonzept halten oder kann ich (Brand-, Wäremeschutz und Statik sind nachgewiesen und werden nicht angetastet) die Raumaufteilung im vorgeschriebenen Trockenbauverfahren ohne neuer Baugenehmigung nach eigenen Wünschen variieren?





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