Re: Umsetzung Baugenehmigung


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Abgeschickt von Bauamt am 22 Februar, 2013 um 00:16:26:

Antwort auf: Re: Umsetzung Baugenehmigung von Hano.Mag. am 20 Februar, 2013 um 09:51:55:

Ob und mit welchem Aufwand Sie auf einem Grundstück ein Haus errichten dürfen kann hier - ohne Kenntniss des Grundstückes und der baurechtlichen Situation vor Ort - niemand beantworten.

Die Frage nach der Nutzungsänderung verstehe ich nicht. Was wollen Sie denn mit einer Nutzungsänderung vergleichen ? Die Errichtung eines Hauses oder etwas anderes ?

Die Frage nach der Rechtsgrundlage für das Erlöschen einer Baugenehmigung ist nicht so einfach (oder meinten Sie tatsächlich eine Baubeginnsanzeige? eine Anzeige kann nicht "erlöschen").

Soweit die Bauordnung Ihres Bundeslandes keine eigene Regelung enthält (unwahrscheinlich), ist § 43 Abs.2 VwVfG heranzuziehen:

"(2) Ein Verwaltungsakt bleibt wirksam, solange und soweit er nicht zurückgenommen, widerrufen, anderweitig aufgehoben oder durch Zeitablauf oder auf andere Weise erledigt ist."

Verwaltungakt ist hier dann die Baugenehmigung.
Das Erlöschen einer alten Baugenehmigung durch Ausführen einer neuen Baugenehmigung fallt unter den Tatbestand "auf andere Weise".

Wenn Sie eine Genehmigung durch eine andere ersetzen, ist es logisch, dass die alte Genehmigung erlischt. Ein Haus kann nur einen genehmigten Zustand haben. Sie können nicht eine neue Genehmigung einholen und ausführen, aber für den alten (hinfälligen) Zustand weiterhin Bestandsschutz beanspruchen. Ein "abspeichern" alter Genehmigungen, mit dem Zweck je nach aktuellen Interessen zwischen diesen hin- und herzuspringen ist von der Rechtsordnung nicht gedeckt.

: Vielen Dank für Ihre Antwort!

: Wir werden also wegen der Baubeginnanzeige nicht automatisch mehr die alte Baugenehmigung nutzen können. Aus welcher Vorschrift ergibt sich denn eigentlich das Erlöschen durch die Baubeginnanzeige ?

: Da stellt sich dann aber die Frage, wie wir nun mit welchem Aufwand eine ähnliche Baugenehmigung als Zweifamilienhaus erhalten können. Muss das Gebäude für eine neue Baugenehmigung auf die Wärmedämmung nach ENEV 2009 umgerüstet werden ?

: Und was ist der Unterschied zu einer Nutzungsänderung ?

: Sory für die vielen Fragen :-)

: : Das Ausnutzen einer neuen Baugenehmigung lässt die alte Genehmigung natürlich nicht erlöschen. Stattdessen legalisiert die neue Baugenehmigung einen neuen bzw. geänderten Zustand der baulichen Anlage.

: : Will man den aktuellen genehmigten Stand einer baulichen Anlage wissen, muss man daher immer alle Baugenehmigungen in der zeitlichen Reihenfolge beachten. Eine neue "überschreibt" dann immer den Teil der alten Genehmigung, der von der neuen Genehmigung erfasst wurde.

: : Beispiel:
: : Ein Wohnhaus mit 4 Stockwerken wurde vor vielen Jahren genehmigt und gebaut.
: : Jetzt ergeht eine neue Baugenehmigung, die eine Nutzungsänderung im EG von Wohnen zu Einzelhandel beinhaltet.
: : Wird diese neue Genehmigung ausgeführt (Baubeginn) dann bleibt die alte Baugenehmigung zwar insgesamt bestehen, wird aber betreffend der Nutzung des Erdgeschosses durch die neue Genehmigung ersetzt bzw. überschrieben.

:
: : : : hallo Hano.Mag.,
: : : : interessanter Name!
: : : : Klingt wie "Hanomag": Die Hannoversche Maschinenbau AG war ein 1871 gegründetes Unternehmen, das Lokomotiven, Lastkraftwagen, Ackerschlepper, Personenwagen und Baumaschinen herstellte. Es zählte neben der Continental AG zu den größten hannoverschen Industriebetrieben. Nach einer Übernahme durch den Unternehmer Horst-Dieter Esch musste die Hanomag 1984 Konkurs anmelden. 1989 übernahm der Komatsu-Konzern Anteile der Hanomag und seit 2002 ist die Komatsu Hanomag GmbH eine 100%-Tochter des Unternehmens.
: : : : Nun zur Sache:
: : : : ....aber der Investor sei direkt zu Baubeginn verstorben.....vor oder nach Baubeginn?
: : : : Sofern keine Baubeginnanzeige erfolgt ist, gilt der bisher -natürlich genehmigte- Bestand.

: : :
: : : Eine Baubeginnanzeige gab es leider tatsächlich. Woraus ergibt sich ein Erlöschen der alten Baugenehmigung bei Einreichen einer Baubeginnanzeige ? Läßt sich das im Netz nachlesen ?

: : : Wenn das so ist stellt sich uns die Frage, ob man für diesen Altbau so einfach wieder eine Baugenehmigung als Zweifamilienhaus bekommt. Müssen dann die Energieeinsparverordnung in neuester Fassung eingehalten werden und alle andere Regeln zum Schallschutz usw auch ?





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