Re: Grunddienstbarkeit Kanal


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Abgeschickt von pjf am 23 Februar, 2013 um 00:54:47

Antwort auf: Re: Grunddienstbarkeit Kanal von Oberh am 21 Februar, 2013 um 16:35:34:

Hallo,
Kleine Hilfestellung:

http://de.wikipedia.org/wiki/Grunddienstbarkeit

Unter dem Punkt "Mitbenutzung" könnte die Frage geklärt sein.

Sofern die Dimensionierung stimmt und dem Rechtsinhaber vertraglich kein ausschließliches Benutzungsrecht eingeräumt wurde (diese Frage ist nach wie vor nicht beantwortet worden), darf der Grundstückseigentümer in der Regel die Leitung mitbenutzen.

Allerdings steckt der Teufel oft im Detail; der gesamte Vertragstext ist entscheidend; er sollte vom beurkundendem Notar (oder einem Rechtsanwalt) erklärt werden.

Gruss
pjf

: Hi!

: Meine Frage an Dich "steht weiter unten in den Beiträgen und ist noch nicht" beantwortet.

: ;-)




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