Re: Wohnen im Mischgebiet


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Abgeschickt von pjf am 26 Februar, 2013 um 22:54:10

Antwort auf: Wohnen im Mischgebiet von Schübel am 26 Februar, 2013 um 14:17:43:

Hallo,

Ich denke, dass ein Bebauungsplan so ein Mischbebiet ausweist.
.
Sehen sie sich doch mal den Par. 6 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) an; Hier werden Aussagen getroffen, welche Nutzungen in einem Mischgebiet grundsätzlich zulässig sind. Ob in diesem Baugebiet bereits viele Wohnungen oder wenige vorhanden sind, spielt keine Rolle.

Meiner Einschätzung nach wäre ein Reparaturbetrieb zulässig. Allerdings muss dieser Betrieb die für ein Mischgebiet höchstzuzulässigen Lärmwerte einhalten und selbstverständlich auch sämtliche Vorgaben, die der Bebauungsplan und die Länderbauordnung so vorgibt.

Gruss
pjf


: Der Bauplan sieht ein Mischgebiet vor, das jedoch inzwischen fast zu 100 % aus Wohnbebauung besteht. Ist es möglich, dass ein Anlieger auf seinem Grundstück mit vorhandenem Wohnhaus zusätzlich einen Reparaturbetrieb für Gabelstapler errichtet?
: Harald





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