Hammerschlagsrecht


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Abgeschickt von Marion am 27 Februar, 2013 um 11:25:51

Hallo,
ich habe eine Frage zum Hammerschlagsrecht..
Bei einem Grundstück im Neubaugebiet wurden zur Abstützung an einer Seite L-Steine verlegt, um den Garten gerade anzulegen und den Höhenunterschied zum nebenliegenden Grundstück in Hohe von ca 50cm auszugleichen. Die L-Steine befinden sich komplett auf dem eigenen Grundstück. 3 Jahre später wird das teilweise angrenzende Grundstück verkauft, dieser Käufer will nun sein Grundstück auf Strassenniveau absenken und an die Grundstücksgrenze (bei den L-Steinen) eine Garage setzen. Angeblich müsse er dafür die L-Steine dort entfernen, um arbeiten zu können. An der anderen Grundstücksecke hat ein weiterer Nachbar aber eine Garage gebaut, ohne die L-Steine entfernen zu müssen - diese Garage steht ebenso direkt an der Grenze. Kann man da verlangen, dass der 2. Nachbar es auch "schafft", seine Garage ohne Abreissen der L-Steine zu bebauen oder gilt hier tatsächlich das Hammerschlagsrecht, sodass die L-Steine entfernt und damit ein Teil des angelegen Garten zerstört werden muss, da die Steine nach innen gelegt sind und mit ca 50cm Erde aufgeschüttet sind. Oder gilt das dann als "unverhältnismäßig"?
Vorab schon mal Danke für Antworten!



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