Re: Umschliessung Privatgrundstück


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Abgeschickt von Bauamt am 27 Februar, 2013 um 11:41:16:

Antwort auf: Re: Umschliessung Privatgrundstück von Frank am 27 Februar, 2013 um 10:38:02:

Dass eine Teststrecke von einem Zaun umschlossen wird, halte ich schon aus Sicherheitsgründen für erforderlich.

Woraus leiten Sie ein Recht ab, dass Ihnen freien Zugang auf private Teststrecken gewährt ?

Das freie Betretungsrecht der Natur jedenfalls kann ich bei einer Teststrecke nicht erkennen.

Warum wollen Sie denn das Grundstück überhaupt betreten ? Was haben Sie davon ?

: Danke für die Antwort. Mir ist auch nicht klar was da vor sich geht. Die Gemeinde wird alles tun um das Testgelände zu bekommen, d.h. eine entsprechende (Bauleit-)Planung erstellen. Sie wird das Gelände als Sondergebiet ausweisen. Der Investor besteht auf einem Zaun, der auch das fragliche Grundstück umschliesst. Wie kann ich mich gegen die Umschließung wehren? Muss akzeptiert werden, dass Tore passiert werden, um das bisher frei zugängliche Grundstück zu erreichen.

: mfg

: F


: : Der Sachverhalt bleibt weiterhin völlig unverständlich.

: : Natürlich muss ein Testgelände (bau-)genehmigt werden. Die Festsetzungen eines Sondergebietes hat aber was mit Bauleitplanung, also mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes zu tun. Und die Umzäunung hat mit beidem erstmal noch gar nichts zu tun.

:
: :
: : : : Die Frage ist unverständlich.
: : : : Um was für eine Genehmigung soll es gehen?
: : : : Was für ein Sondergebiet ist gemeint?

: : : Es geht um eine Teststrecke eines Autokonzern. Die Gemeinde möchte kein Gewerbegebiet ausweisen sondern ein Sondergebiet.

: : : M.E.müssen behördliche Genehmigungen für die Einrichtung eines Testgeländes in einem Waldgebiet eingeholt werden!? Welche??

: : : mfg

: : : Frank
: : : :
: : : : : Kann ein neues, von Zäunen komplett umschlossenes Sondergebiet, das ein privates Grundstück einschliessen würde, genehmigt werden??

: : : : : mfg

: : : : : F




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