Re: Wohnen im Mischgebiet


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Bauamt am 27 Februar, 2013 um 11:46:53:

Antwort auf: Re: Wohnen im Mischgebiet von pjf am 26 Februar, 2013 um 22:54:10:

Wenn die Nutzungen im Mischgebiet tatsächlich fast zu 100% aus "Wohnen" bestehen, dürfte die B-Plan Festsetzung zur Art der Nutzung (MI) obsolet und damit hinfällig sein.

Ob, und wenn ja welches Gebiet nun vorliegt müsste man am Maßstab des § 34 BauGB ermitteln. Erst dann kann man Aussagen zur Genehmigungsfähigkeit eines Reparaturbetriebes machen.
Wenn z.B. tatsächlich ein reines Wohngebiet (WR) vorliegt, wäre eine Werkstatt unzulässig.

: Hallo,

: Ich denke, dass ein Bebauungsplan so ein Mischbebiet ausweist.
: .
: Sehen sie sich doch mal den Par. 6 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) an; Hier werden Aussagen getroffen, welche Nutzungen in einem Mischgebiet grundsätzlich zulässig sind. Ob in diesem Baugebiet bereits viele Wohnungen oder wenige vorhanden sind, spielt keine Rolle.

: Meiner Einschätzung nach wäre ein Reparaturbetrieb zulässig. Allerdings muss dieser Betrieb die für ein Mischgebiet höchstzuzulässigen Lärmwerte einhalten und selbstverständlich auch sämtliche Vorgaben, die der Bebauungsplan und die Länderbauordnung so vorgibt.

: Gruss
: pjf

:
: : Der Bauplan sieht ein Mischgebiet vor, das jedoch inzwischen fast zu 100 % aus Wohnbebauung besteht. Ist es möglich, dass ein Anlieger auf seinem Grundstück mit vorhandenem Wohnhaus zusätzlich einen Reparaturbetrieb für Gabelstapler errichtet?
: : Harald




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]