Re: Umschliessung Privatgrundstück


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Abgeschickt von Frank am 28 Februar, 2013 um 13:49:26

Antwort auf: Re: Umschliessung Privatgrundstück von Bauamt am 27 Februar, 2013 um 23:30:20:

:Das Grundstück ist über einen Weg der Gemeinde angeschlossen. Nach Sachlage wird die Gemeinde auch diesen Weg dem Betreiber des Testgeländes übereignen. Damit bin ich eingeschlossen und eingezäunt. Kann eigentlich nicht gehen!!


: Wir war Ihr Privatgrundstück denn bisher erschlossen ?
: War es bisher an einer öffentlichen Verkehrsfläche gelegen oder haben Sie ein privatrechtliches Geh- und Fahrtrecht über ein Nachbargrundstück ?

: Sollten Sie ein eingetragenes Geh- und Fahrtrecht haben, wäre es jedenfalls von einer Baugenehmigung unberührt.

:
: : Mir geht es nicht um freien Zugang zu einer privaten Teststrecke sondern um freien Zugang zwecks Bewirtschaftung zu meinem privaten Grundstück. Eine Umzäunung durch einen Dritten schränkt meinem Verständnis nach mein Eigentumsrecht massiv ein.

: : Mfg

: : F

: : : Dass eine Teststrecke von einem Zaun umschlossen wird, halte ich schon aus Sicherheitsgründen für erforderlich.

: : : Woraus leiten Sie ein Recht ab, dass Ihnen freien Zugang auf private Teststrecken gewährt ?

: : : Das freie Betretungsrecht der Natur jedenfalls kann ich bei einer Teststrecke nicht erkennen.

: : : Warum wollen Sie denn das Grundstück überhaupt betreten ? Was haben Sie davon ?

: : : : Danke für die Antwort. Mir ist auch nicht klar was da vor sich geht. Die Gemeinde wird alles tun um das Testgelände zu bekommen, d.h. eine entsprechende (Bauleit-)Planung erstellen. Sie wird das Gelände als Sondergebiet ausweisen. Der Investor besteht auf einem Zaun, der auch das fragliche Grundstück umschliesst. Wie kann ich mich gegen die Umschließung wehren? Muss akzeptiert werden, dass Tore passiert werden, um das bisher frei zugängliche Grundstück zu erreichen.

: : : : mfg

: : : : F

: : :
: : : : : Der Sachverhalt bleibt weiterhin völlig unverständlich.

: : : : : Natürlich muss ein Testgelände (bau-)genehmigt werden. Die Festsetzungen eines Sondergebietes hat aber was mit Bauleitplanung, also mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes zu tun. Und die Umzäunung hat mit beidem erstmal noch gar nichts zu tun.

: : : :
: : : : :
: : : : : : : Die Frage ist unverständlich.
: : : : : : : Um was für eine Genehmigung soll es gehen?
: : : : : : : Was für ein Sondergebiet ist gemeint?

: : : : : : Es geht um eine Teststrecke eines Autokonzern. Die Gemeinde möchte kein Gewerbegebiet ausweisen sondern ein Sondergebiet.

: : : : : : M.E.müssen behördliche Genehmigungen für die Einrichtung eines Testgeländes in einem Waldgebiet eingeholt werden!? Welche??

: : : : : : mfg

: : : : : : Frank
: : : : : : :
: : : : : : : : Kann ein neues, von Zäunen komplett umschlossenes Sondergebiet, das ein privates Grundstück einschliessen würde, genehmigt werden??

: : : : : : : : mfg

: : : : : : : : F





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