Re: Hammerschlagsrecht


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Abgeschickt von Bolanger am 01 Maerz, 2013 um 21:35:38:

Antwort auf: Hammerschlagsrecht von Marion am 27 Februar, 2013 um 11:25:51:

Hallo,

fragen Sie doch Ihren Nachbarn, für welche Arbeiten genau die L-Steine entfernt werden müssen. Wenn Ihnen dann Ideen kommen, wie man diese Arbeiten alternativ durchführen kann, dann schlagen Sie diese Alternativen vor und untersagen Sie die Entferung der Steine. Sollten Ihre Ideen allerdings unverhältnismäßig sein zum Entfernen (und wiederherstelen) der Steine, dann können Sie letzlich nichts machen... außer Ärger und heißer Luft.

Wo ist denn überhaupt das Problem? Der Nachbar muss alles wieder so herrichten wie es vorher auch war. Und ein paar Tage/wenige Wochen Nutzungseinschränkung des eigenen Grundstücks kann man meist auch verkraften, sogar einfacher als den ärger dem nachbarn Steine in den Weg zu legen.

Gruß,

Bolanger


: Hallo,
: ich habe eine Frage zum Hammerschlagsrecht..
: Bei einem Grundstück im Neubaugebiet wurden zur Abstützung an einer Seite L-Steine verlegt, um den Garten gerade anzulegen und den Höhenunterschied zum nebenliegenden Grundstück in Hohe von ca 50cm auszugleichen. Die L-Steine befinden sich komplett auf dem eigenen Grundstück. 3 Jahre später wird das teilweise angrenzende Grundstück verkauft, dieser Käufer will nun sein Grundstück auf Strassenniveau absenken und an die Grundstücksgrenze (bei den L-Steinen) eine Garage setzen. Angeblich müsse er dafür die L-Steine dort entfernen, um arbeiten zu können. An der anderen Grundstücksecke hat ein weiterer Nachbar aber eine Garage gebaut, ohne die L-Steine entfernen zu müssen - diese Garage steht ebenso direkt an der Grenze. Kann man da verlangen, dass der 2. Nachbar es auch "schafft", seine Garage ohne Abreissen der L-Steine zu bebauen oder gilt hier tatsächlich das Hammerschlagsrecht, sodass die L-Steine entfernt und damit ein Teil des angelegen Garten zerstört werden muss, da die Steine nach innen gelegt sind und mit ca 50cm Erde aufgeschüttet sind. Oder gilt das dann als "unverhältnismäßig"?
: Vorab schon mal Danke für Antworten!





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