Re: Sichtschutz auf Grenze


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Abgeschickt von Marco Gottschalk am 22 Maerz, 2005 um 16:36:19

Antwort auf: Sichtschutz auf Grenze von Marco Gottschalk am 16 Maerz, 2005 um 17:55:54:

Hallo,
danke für die Antworten. Mir geht es aber hauptsächlich um eine baumarktübliche Sichtschutzwand aus Holz. Bin über das Bauaufsichtsamt informiert worden, daß ich diese nicht direkt auf, aber unmittelbar neben die Grenze bis zu einer Höhe von zwei Metern und einer Länge von 2,5 Metern ohne Zustimmung des Nachbarn errichten darf. Ist das so richtig?
Weitere Frage: Zum Ausgleich des Höhenunterschiedes zwischen den Grundstücken wollte ich einen Bordstein als Befestigung setzen, darf ich den nötigen Betonkeil auf die Seite des Nachbarn machen?
Gruß M.Gottschalk




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