Re: Bebauungsplan


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Abgeschickt von Bauamt am 03 Maerz, 2013 um 22:08:23:

Antwort auf: Re: Bebauungsplan von Hugo am 02 Maerz, 2013 um 20:45:44:

Eine Gemeinde kann ihren eigenen B-Plan nicht ohne Weiteres kippen. Dazu gibt es ausführliche Verfahrensvorschriften im BauGB, die ggf. eine Bürgerbeteiligung sicherstellen usw.

Gemeinden regeln durch Bebauungspläne die städtebauliche Ordnung in ihrem Gemeindegebiet. Dazu gehört es prinzipiell auch einen bereits bestehenden B-Plan an geänderte städtebauliche Ziele anzupassen und daher nachträglich zu ändern.

Eine B-Planänderung alleine um einem einzelnen Grundstückseigentümer einen finanziellen Vorteil zu verschaffen wäre rechtswidrig. Die bloße Behauptung reicht da aber nicht aus.

: Ich dachte, ein Bebauungsplan sei u.a. dazu da, ein Baugebiet harmonisch zu gestalten und z.b durch Baulinien zu regeln das z.b daß keiner außerhalb dieser z.b ein Gartenhaus den anderen an die Grenze baut und ihn durch Schatten, Wasser, Schnee beeinträchtigt.
: Also kann Stadt/Gemeinde diesen ohne weiteres kippen.

:
: : Wenn der Wertverlust eines Grundstückes zu Abwehrrechten des Eigentümers führen würde, könnte niemand in Deutschland mehr ein Haus bauen (von Straßen, Gewerbe- und Industriebetrieben usw. ganz zu schweigen ...).

: : Der Wert von Grundstücken unterliegt nicht der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes und ist rechtlich nicht geschützt.

: : Damit ist aber noch nicht gesagt, dass die B-Planänderung Sie nicht in Ihren Rechten verletzt. Das wäre im Einzelfall zu prüfen.

: : Im Übrigen dürfte die Gemeinde die Änderung des B-Planes städtebaulich begründen und nicht etwa mit den finanziellen Interessen eines Grundstückseigentümers.

: :
: : : Ist ein Bebauungsplan rechtsverbindlich, darf die Gemeinde zum alleinigen Vorteil eines Einzelnen Sondergenehmigungen erteilen, auch wenn damit ein anderes Grundstück im Wert gemindert wird?

: : : Ist die Gemeinde in ihrer Handlung so frei,dass sie jederzeit für einen einzelnen den Bebauungsplan außer Kraft setzen kann?





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