Re: Minderung/Schadensersatz bei nicht erbrachter Leistung


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Abgeschickt von Bauassessor am 06 Maerz, 2013 um 19:09:03:

Antwort auf: Minderung/Schadensersatz bei nicht erbrachter Leistung von Müller am 05 Maerz, 2013 um 11:42:09:

Hallo,

wenn Ihnen Ihr Bauträger etwas notariell verspricht, für das es noch gar keine Genehmigung gibt (und unklar, ob er sie bekommt), dann ist er schlichtweg dämlich. Aus meiner Sicht ist da aber kein Vorsatz drauß abzuleiten (es kommt auch auf die genaue Formulierung im Vertrag an).

Ich bin da kein Experte, aber ein Minderung des Kaufpreises sollte da aus meiner Sicht drin sein - über die Größenordnung kann Ihnen im Zweifel aber nur ein Scahvesrtändiger Auskunft geben.


:
: Hallo,
: mal angenommen, wir hätten eine noch zu bauende Eigentumswohnung in einem 5 Familienhaus gekauft, und uns mit dem Bauträger auf den Bau eines Kamins geeinigt,
: welches von Ihm gebaut wird und auch im Vertrag notariell beglaubigt wurde. Weiter angenommen, der Kamin wurde in der Rohbauphase gebaut, und muss jetzt lt. Bauträger wieder abgerissen werden, da die anderen Eigentümer nicht einverstanden sind, und der Kamin lt. Bauamt so nicht gebaut werden darf. Wenn es für uns ein Kaufentscheid gewesen wäre ( Senkung Heizkosten, Wohlfühlfaktor, Wertsteigerung ). Welche Möglichkeiten hätten wir nun? Kaufpreis wäre 200.000 €. Könnten wir Schadensersatz verlangen? Wenn ja, in welcher Höhe?
: Grüße
: Frank Müller





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