Re: Nutzungsänderung Produktionshalle zu Freizeit- / Sportstätte


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 06 Maerz, 2013 um 19:17:43

Antwort auf: Re: Nutzungsänderung Produktionshalle zu Freizeit- / Sportstätte von Bauassessor am 06 Maerz, 2013 um 19:05:56:

Eine Anrechnung auf die Bearbeitungszeit gibt es nicht. Allerdings werden nur noch die Dinge geprüft, die nicht bereits in der Bauvoranfrage erledigt sind. Es kann daher vorkommen, dass sich eine Bauvoranfrage und die dort bereits beantworteten Fragen positiv auf die Dauer des Genehmigungsverfahrens auswirken. Aber ... die beste und wirksamste Beschleunigungsmaßnahme zum Erhalt einer Baugenehmigung sind VOLLSTÄNDIGE Genehmigungsunterlagen.

: Nein, wird sie nicht. Was steht denn in der bisherigen Baugenehmigung drin? Wenn da bisher nur "gewerbliche Nutzung" steht (selten, aber sowas gibt's), dann haben Sie kein Problem. Steht da aber schon "Produktionshalle für Maschinenbau" (ebenfalls selten), dann kommen Sie um eine Nutzungsänderung nicht herum...


:
: : Hallo Herr Baumeister,

: : wird die Zeit für die Bauvoranfrage positiv auf die Zeit einer Baugenehmigung angerechet? Immerhin werden dort ja bereits viele Aspekte der Nutzungsänderung beurteilt...

: : Grüße
: : Adrian E.

: :
: : : Sobald sich die beabsichtigte Nutzung nicht mehr in den Interpretationshorizont der letzten genehmigten Nutzung einfügen lässt, handelt es sich um eine Nutzungsänderung.

: : : Produktion (sofern es denn die letzte genehmigte Nutzung ist) unterscheidet sich für meine Begriffe deutlich von Freizeit-/Sportstätte.

: : : Der "Rattenschwanz" sichert im Übrigen die dauerhafte legale Nutzung, auch über mögliche Gesetzesänderungen des Baurechtes hinweg, was sich dann Bestandschutz nennt. Ohne den "Rattenschwanz" kein Bestandschutz und damit keine dauerhafte Sicherung der Nutzungsberechtigung.

: : : Die Bauvoranfrage berechtigt (auch positivi beschieden) eindeutig NICHT zur Vornahme von Baumaßnahmen. Diese sind erst nach Erteilung der Baugenehmigung zulässig - also nach dem "Rattenschwanz". Alleine die Genehmigungsdauer dürfte in der Regel nicht unter sechs Wochen liegen. Zuzüglich Planungsvorlauf von mehreren Wochen, je nachdem, was überhaupt so alles zu planen ist, wie Brandschutz, Lüftung, Sanitär ...

: : : Zunächst wäre wohl die Hinzuziehung eines Fachmanns zu raten.

: :
: : : : Hallo zusammen,

: : : : ich möchte eine Produktionshalle in eine Freizeit- / Sportstätte wandeln. Ist hierzu eine Nutzungsänderung samt "Rattenschwanz" Bauantrag überhaupt notwendig?

: : : : Momentan habe ich hierzu eine Bauvoranfrage beim Bauordnungsamt am laufen und hoffe, dass diese positiv beantwortet wird => Sollte ich danach schon mit den Umbauarbeiten beginnen, oder sollte ich erst das Ergebnis eines folgenden Bauantrags abwarten?

: : : : Ich möchte einerseits schnellstmöglich mein Geschäft eröffnen, andererseits habe ich Angst alles aufzubauen und letztendlich an Einwänden des Gemeinderats oder der Nachbarn zu scheitern und viel geld zu verlieren...

: : : : Was soll ich tun?

: : : : VIELEN DANK FÜR ALLE ANTWORTEN!!





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