Dachboden / Spitzboden


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Abgeschickt von E.T. am 07 Maerz, 2013 um 21:48:56

Hallo alle zusammen,

habe eine Frage zum Thema Dachboden / Spitzbodenausbau. Hatte mir 1995 eine ETW gekauft mit der Option mir den Spitzboden ausbauen zu können. Wohnung wurde auch als Maisonettenwohnung angeboten. Der Architekt hat mir auch die Unterlagen zum Spitzbodenausbau erstellt und in die Bauzeichnungen mit eingetragen und mir übergeben. Ausbau erfolgte dann in Eigenleistung. Am Spitzboden besitze ich das alleinige Sondernutzungsrecht (in Teilungserklärung eingetragen). Seit einem halben Jahr stört die Wohnnutzung einen Miteigentümer. Habe vor kurzem die Baugenehmigung eingesehen. In der Wohnflächenberechung ist der Spitzboden explizit mit einbezogen. Diese Wohnflächenberechnung ist Bestandteil der Baugenehmigung. Den endgültigen Ausbau hatte wohl der Architekt nicht nachgereicht. Die Abweichung ist aber auch nicht so groß. Vielleich war die auch nicht zur Genehmigung notwendig. Muß ja der Architekt wissen. Auf Basis der im Bauamt vorliegden Unterlagen sagt der zuständige Sachbearbeiter, dass die Anforderungen an Wohnraum nicht erfüllt sind. Nun OK! Wie kann dann aber die Fläche in der Wohnflächenberechnung mit einbezogen sein wenn man dort nicht wohnen darf? Kann man sich noch irgendwie an den damaligen Architekten wenden, denn schlussendlich komme ich mir schon eine wenig als der Dumme vor. Vielen Dank für eure Antworten und Hilfe.

Mfg

E.T.



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