Gewerbegebiet


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Abgeschickt von DA54 am 10 Maerz, 2013 um 20:15:58:

Hallo Experten,
ich habe viel gelesen und recherchiert, bin mir aber trotzdem nicht sicher, ob ich das alles richtig verstanden habe. Ich habe da eine Frage bezüglich der Nutzung eines Gewerbegrundstücks. Laut Bebauungsplan gilt:
"Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie Betriebsinhaber und
Betriebsleiter (§ 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO) und Vergnügungsstätten (§ 8 Abs. 3 Nr. 3
BauNVO) sind nicht Bestandteil des Bebauungsplanes (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO)."
Nun können wir dort kein Lager betreiben ohne dort zu wohnen, da sonst dieHalle eines morgens leergeräumt sein wird. Wie erreicht man dort als Betreiber trotzdem wohnen zu können? Geht das per Ausnahme oder muss der Bebauungsplan dort geändert werden ?
Danke für Eure Hinweise!



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