Re: Bauliche Veränderung nach WEG


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Abgeschickt von Torben am 01 Mai, 2005 um 19:28:26:

Antwort auf: Wohnung kaufen, umbauen fertig?? oder brauch ich da noch mehr von DSHennig am 01 Mai, 2005 um 17:44:13:

Wenn es die Wohnung auch günstig gibt, so könnte sich die Zustimmung der anderen Eigentümer als schwieriger Knackpunkt erweisen. Davon kann ich Dir ein Lied singen! Die können nämlich Ihre Zustimmung verweigern nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Eine bauliche Veränderung bedarf gem. § 14 WEG grundsätzlich der Zustimmung aller Wohnungseigentümer. Eine Ausnahme besteht gem. § 14 Abs. 1 Satz 2 WEG jedoch dann, wenn die bauliche Veränderung zu keinem über das unvermeidliche Maß hinausgehende Nachteil führt. Da kann man sich prime streiten. Und auch mal die Gemeinschaftsordnung und die Protokolle der Eigentümerversammlungen studieren.

: Hallo Leute, am Wochenende hab ich eine günstig gelegene und preiswerte DG-Wohnung angeboten bekommen. Sie ist in einem Dreifamilienhaus und da würde ich gerne das Dach öffnen und eine Terasse einbauen, besser noch wenn ich einen Teil vom Giebel wegmach. Ideen, etwas Geld und fleißige Hände sind vorhanden. Doch was muß in punkto Bauantrag usw. beachtet werden. Kann es sein, dass die anderen Eigentümer im Haus den Umbau zulassen müssen?? Wie Ihr seht, bin ich total unbedarft. Deshalb freu ich mich über jede schnelle und hilfreiche Antwort.

: Danke Steffen





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