Kostenverteilung Stützmauer


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Abgeschickt von gsn am 11 Maerz, 2013 um 13:14:45

Hallo liebe Forenmitglieder!

Ich habe eine Frage, die ich gerne mal hier im Forum stellen möchte.

Sachverhalt:

In einer Gemeinde in Hessen wurde ein Baugebiet erschlossen. Die Zufahrtsstraßen wurden über dem existierenden Geländeniveau (im Höhenplan als Geländehöhe Bestand bezeichnet) angelegt. Im Höhenplan wurde die Planhöhe des Geländes (Geländehöhe Planung) auf Höhe der errichteten Zufahrtsstraßen festgelegt. Abgrabungen, Aufschüttungen und Stützmauern sind laut Bebauungsplan ab 1m von den Verkehrsflächen für die angrenzenden Flurstücksteile bis 1,5m zur Straßenhöhe möglich. Der mittlere Eigentümer von drei Grundstücken ist auf der Bestandshöhe geblieben (auf der einen Seite ab der Bebauungsgrenze und auf der anderen Seite nach dem Stellplatz), während die äußeren Eigentümer das Grundstück auf die Geländehöhe Planung (Höhe Straße) aufgefüllt haben.
Und jetzt die entscheidende Frage: Wie sind die Kosten für die notwendigen Stützmauern (L-Steine) auf die Eigentümer zu verteilen? Gibt es dafür eine Regelung? Ist das Auffüllen der Grundstücke auf die Planhöhe des Geländes als Aufschüttung zu bewerten oder das Verbleiben auf der Bestandshöhe als Abgrabung?

Bin auf die Antworten gespannt. Vielen Dank schon mal.




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