Re: Baugenehmigung trotz Außenbereich und Flächennutzungsplan


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Abgeschickt von JaPe am 11 Maerz, 2013 um 22:54:18

Antwort auf: Baugenehmigung trotz Außenbereich und Flächennutzungsplan von Schwebke am 13 Februar, 2009 um 21:57:12:

dieses Urteil macht ihr Bauen möglich:

BVerwG, 03.04.1981, BVerwG 4 C 61.78

Flächennutzungsplan - Öffentlicher Belang
Gericht: BVerwG
Datum: 03.04.1981
Aktenzeichen: BVerwG 4 C 61.78
Entscheidungsform: Urteil
JURION Fundstelle: JurionRS 1981, 11467
Fundstellen: BVerwGE 62, 151 - 153
DÖV 1981, 874-876 (Volltext mit amtl. LS)
DVBl 1982, 84 (amtl. Leitsatz)
NJW 1981, 2770-2771 (Volltext mit amtl. LS)
Rechtsgrundlagen: § 34 Abs. 1 BauGB
§ 35 BBauG 1976, 1979
Verfahrensgang: 1. VG Freiburg - 11.05.1976 - AZ: VI 302/75
2. VGH Baden-Württemberg - 11.07.1978 - AZ: V 1379/76
3. BVerwG - 03.04.1981 - AZ: BVerwG 4 C 61.78
Amtlicher Leitsatz:
Zum Begriff des "Einfügens" im Sinne von § 34 Abs. 1 BBauG 1976/79 (im Anschluß an BVerwGE 55, 369).
Ein Flächennutzungsplan kann nicht als öffentlicher Belang im Sinne von § 34 Abs. 1 BBauG 1976, 1979 angesehen werden.

Aus dem Urteil: Das Berufungsgericht hat ferner im Ergebnis zutreffend entschieden, daß dem beabsichtigten Vorhaben "öffentliche Belange nicht entgegenstehen". Zwar weist der von der Beigeladenen zu 1) aufgestellte Flächennutzungsplan den hier in Betracht kommenden Bereich als landwirtschaftliche Nutzfläche aus; ein Flächennutzungsplan kann aber nicht als öffentlicher Belang im Sinne des § 34 Abs. 1 BBauG 1976 angesehen werden. Der erkennende Senat hat bereits zu § 34 BBauG a.F. entschieden, daß die Vorschrift "für eine Berücksichtigung von Flächennutzungsplänen keinen Raum läßt".



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