Re: Gewerbegebiet


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Abgeschickt von DA54 am 12 Maerz, 2013 um 09:15:49:

Antwort auf: Re: Gewerbegebiet von pjf am 10 Maerz, 2013 um 23:13:53:

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Was können denn genai diese triftigeren Gründe sein die zu einer Bejahung einer Betriebsleiterwohnung führen müssen ?


: Hallo,

: sofern die Grundzüge der Planung nicht berührt sind, kann eine "Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans" zielführend sein.
: Sprechen Sie mal mit dem Gemeinde/Stadt-Bauamt. Dies wäre der pragmatischte und einfachste Weg. Sie müssen aber Ihren Antrag auch begründen. Allein die Befürchtung von Diebstahl im Zeitalter von Alarmanlagen sollte da kaum ausreichen. Haben Sie nicht triftigere Gründe auf Lager?

: Sofern die Gemeinde das Verbot von Betriebsleiterwohnungen sauber in der städtebaulichen Begründung ausgearbeitet und ordentlich begründet hat, kann man davon ausgehen, dass die Grundzüge der Planung betroffen sind und der Weg führt, wie Sie auch schon befürchten, über eine Änderung des B-Planes.

: Als letzte Möglichkeit wäre die Überprüfung des Bebauungsplans auf Nichtigkeit bzw. Teilnichtigkeit. Wenn Sie diesen Weg beschreiten wollen, rate ich zu einem Fachanwalt für öffentliches Baurecht.

: Gruss
: pjf

:
: : Hallo Experten,
: : ich habe viel gelesen und recherchiert, bin mir aber trotzdem nicht sicher, ob ich das alles richtig verstanden habe. Ich habe da eine Frage bezüglich der Nutzung eines Gewerbegrundstücks. Laut Bebauungsplan gilt:
: : "Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie Betriebsinhaber und
: : Betriebsleiter (§ 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO) und Vergnügungsstätten (§ 8 Abs. 3 Nr. 3
: : BauNVO) sind nicht Bestandteil des Bebauungsplanes (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO)."
: : Nun können wir dort kein Lager betreiben ohne dort zu wohnen, da sonst dieHalle eines morgens leergeräumt sein wird. Wie erreicht man dort als Betreiber trotzdem wohnen zu können? Geht das per Ausnahme oder muss der Bebauungsplan dort geändert werden ?
: : Danke für Eure Hinweise!




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