Re: Wegerecht


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Abgeschickt von C.W.Volkmann am 01 Mai, 2005 um 19:43:19:

Antwort auf: Wegerecht von Oliver am 01 Mai, 2005 um 11:37:15:

Hallo, 2,30 m ist recht wenig finde ich. Hatte mal ein ähnliches Problem mit einer Gärtnerei und hab von damals noch diesen Link abgespeichert also les mal und geh zum spezialisierten Anwalt, weil schon wichtig und eilig:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Wegerecht-%E2%80%93-Verringerung-der-nutzbaren-Breite-eines-Privatweges__f1927.html


: Wir haben ein ins Grundbuch eingetragenes Wegerecht ueber ein anderes Grundstueck.Der Nachbar hat in seiner Bauanzeige 2,30m eingetragen.Es ist aber nichts im Grundbuch eingetragen,von der Breite.(bei keiner der Parteien)
: Ich kann bei 2,30m mein Grundstueck nicht befahren .
: Ein anderer Nachbar nutzt dieses Wegerecht auch.
: Was koennen wir tun??????????????????????





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