Re: Baugenehmigung abgelaufen


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Abgeschickt von Bauamt am 13 Maerz, 2013 um 21:24:49:

Antwort auf: Baugenehmigung abgelaufen von H.-W.N. am 13 Maerz, 2013 um 08:47:19:

Der Prüfumfang des Baugenehmigungsverfahren ist in der jeweiligen Landesbauordnung geregelt, und daher bundesweit nicht einheitlich.

Dennoch dürfte in keinem Bundesland die EneV bzw. der Wärmeschutz bei einer Baugenehmigung für ein Einfamilienhaus zum Prüfumfang gehören.

Das heisst aber nicht, dass diese Vorschriften nicht einzuhalten wären.

: Hallo allerseits,

: wir haben uns vor Kurzem ein Haus gekauft. Das Haus stand zum Verkauf weil es Ärger mit dem Bauträger gab und sich die Vorbesitzer dann auch noch in der Bauphase getrennt haben. Es wurde daher über Jahre nicht richtig fertiggestellt. Wir wurden im Notarvertrag darauf hingewiesen, dass die aus dem Jahre 2008 stammende Baugenehmigung nicht rechtzeitig velängert wurde und nun ein neues Baugenehmigungsverfahren notwendig wird.

: Vor einigen Tagen meinte eine Fachfirma Im Rahmen einer Kostenschätzung, dass Haus erfülle noch nicht die EnEV 2009, so dass diverse Kosten auf uns zukämen. Um eine bessere Wärmeisolierung und dergleichen wollten wir uns eigentlich erst in ein paar Jahren kümmern. Die Dachdeckerfirma sagte aber, sie müsse irgendwelchen Mindestwärmeschutz erfüllen und auch die EnEV-Anforderungen müssen erfüllt sein. Jetzt ist unsere Frage, wie kann man für einen steckengebliebenen Neubau, der noch nicht die neuesten Wärmeschutznormen erfüllt eine Baugenehmigung erreichen ? Gibt es da Ausnahmeregelungen ? Oder muss das Dach tatsächlich abgedeckt werden etc.? Wird im Baugenehmigungsverfahren überhaupt das Einhalten des Wärmeschutzes angegeben und geprüft ?

: Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.





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