Re: Aufzug im Grenzabstand


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 14 Maerz, 2013 um 20:35:01

Antwort auf: Aufzug im Grenzabstand von Friedrich Lütkehoff am 14 Maerz, 2013 um 10:23:46:

Nach der Beschreibung ist der Aufzug einfach nicht zulässig, die Planung demnach nicht genehmigungsfähig. Eine Abweichung von den Abstandflächen dürfte eigentlich nicht erteilt werden dürfen, da hier keine Atypik des Grundstückszuschnittes vorliegt und es sich nicht um einen notwendigen zweiten Rettungsweg handelt.

Wenn man seitens der Behörde schon angedeutet hat, den Aufzug an der Stelle mit Nachbarzustimmung zuzulassen ist das schon ein extrem großes Entgegenkommen und für meine Begriffe bestünden sogar Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer solchen Genehmigung.

Die Lösung ist so umplanen, dass die Abstandflächen und der Brandschutz eingehalten werden oder schlicht auf den Aufzug verzichten.

: Guten Morgen allerseits,

: ich plane einen Umbau, wobei die oberen Geschosse nun
: mit einem Aufzug zusätzlich erschlossen werden sollen.
: Der Aufzug kann nur an der östlichen Giebelseite des Gebäudes vor der Fassade aufgestellt werden.
: Das Problem ist, dass das Grundstück mit dem umzubauenden Gebäude in voller Breite bebaut ist und lediglich 7,22 m breit ist.Zudem ist nach Osten eine Baulinie vorhanden, auf der die Giebelwand steht.Wegen der Überschreitung der Baulinie ist Einvernehmen mit der Bauordnung hergestellt nur mit der Breite gibt es Probleme, weil ich mit dem Aufzug immer in den Grenzabstand komme und so die Zustimmung des Nachbarn
: benötige, der eine mögliche Verschattung fürchtet.
: Nun haben wir einen Aufzug gefunden, der als Korb in einem Rahmen läuft und so die Verschattungsproblematik
: zur Zufriedenheit des Nachbarn löst, nur befinden wir
: uns zu dicht an der Nachbargrenze, so dass die Bauordnung aus Brandschutzgründen eine Brandwand vom Rahmen bis zum Gebäude fordert, so dass die Transparenz wieder zunichte gemacht wird. Gibt es für einen solchen Fall eine Lösung ?

: Vielen Dank im Voraus

: F.Lütkehoff





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