Re: 50 Jahre alte Jagdhaus Bestandschutz oder nicht?


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von P. Lahm ;-) am 17 Maerz, 2013 um 22:02:34:

Antwort auf: 50 Jahre alte Jagdhaus Bestandschutz oder nicht? von Heckl Dominik am 13 Maerz, 2013 um 18:44:28:

Wenn ich den Artikel unten lese, würde ich meinen: Ruhe bewahren! Nutzung nicht intensivieren, also z.B. nicht plötzlich mit dem Auto quer durch den Wald zur Hütte, auch nicht groß umbauen oder erweitern - und dann wird sich behördlicherseits vermutlich auch lange Zeit niemand mehr für die Hütte interessieren.

: Hallo Zusammen,

: Bin vor kurzer Zeit Pächter einer Jagd geworden, Der Vorpächter hat mir nun eine Im Revier befindliche Jagdhütte zur Nutzung Vermietet. Vor Pächter hat jetzt Jagdausübungsrecht bei mir. Das Jagdhaus wurde ca 1960 errichtet. Es liegen keine Baugenemigungen vor. Mein Hauptwohnsitz liegt ca 15 km vom Jagdhaus entfernt. Mir kann jetzt natürlich passieren das das Bauamt nach 1 oder erst 6 Jahren sagt wir müssen die Jagdhütte eventuell abreisen. Wie sieht die Gesetzes Lage dazu aus bzw was könnte man dan machen.

:
: Danke für eure Hilfe





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]