Grenzbebauung


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Abgeschickt von Bremer Ralf am 20 Maerz, 2013 um 17:26:53

Guten Tag, ich habe eine frage. Im Bebauungsplan in meiner Stadt in der ich beabsichtige zu bauen ist Grenzbebauung vorgeschrieben.
Darauf hin haben wir das Haus auch geplant.
An einer Seite angeglichen ans Nebengebäude, auf der anderen Seiten haben wir uns für eine Terasse entschieden. Also unten bis an die Grenze eine Garage darüber eine Terasse.
Nun will aber das Bauamt das wir auch auf der Dachterassenseite das Gebäude in seiner vollen höhe an die Grenze bauen. Gibt es eine möglichkeit meinen Wunsch mit der Dachterasse durch zu kriegen? Ein Grund für die Terasse ist, das sie sch auf der Südseite steht und auf der Stirnfläche vom Dach eine Solaranlage instaliert werden soll.
Wenn wir das Dach komplett bis zur Grenze bauen dann bekommen wir nicht genügent Sonne für die Solaranlage. wäre das ein triftiger Grund die Terasse genehmigen zu müssen?
Ich wäre über jede Antwort dankbar



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