Wohnungsbegriff


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Abgeschickt von bima2701 am 20 Maerz, 2013 um 19:36:06

Meines Erachtens ist der Wohnungsbegriff heute nicht mehr zeitgemäß. Er ist auch nirgends genau beschrieben und lässt sehr viel Spielraum für Spekulationen.

Ich habe Verständnisprobleme zum Wohungsbegriff nach der LBO. Danach muss eine Wohnung eine Küche oder Kochnische haben. Müssen die Voraussetzungen für eine Küche (nach Wikipedia) Wasseranschluss, Abwasseranschluss und Starkstromanschluss alle zusammen vorliegen. Reicht bereits ein Wasseranschluss (Spülbecken mit Ablauf), um von einer Küche zu sprechen?

Wie sieht die Lage aus?

Viele Grüße
bima




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