Re: Grenzbebauung


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 21 Maerz, 2013 um 08:07:25

Antwort auf: Re: Grenzbebauung von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 20 Maerz, 2013 um 17:47:42:

Ein Blindgiebel ist keine Grenzbebauung, OVG-Rechtsprechung dazu liegt vor. Wenn Grenzbebauung vorgeschrieben ist, also im Bebauungsplan die Ausweisung (g) festgesetzt ist, ist zunächst nur Grenzbebauung zulässig. Die Höhe der Bebauung muss nicht, kann aber gleichzeitig auch festgesetzt sein.

Welche Möglichkeiten der Entsprechung der Festsetzungen mit dem Bplan es gibt, inwieweit Planänderungen möglich sind oder Befreiungen in Aussicht gestellt werden können muss eigentlich der beauftragte Planer herausfinden, erklären und gegebenenfalls mit der Behörde vorbesprechen.

: Hallo Bremer Ralf,
: ich würde einen "Blindgiebel" bauen......





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