Re: Wohnungsbegriff


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Abgeschickt von Bolanger am 22 Maerz, 2013 um 10:39:53:

Antwort auf: Wohnungsbegriff von bima2701 am 20 Maerz, 2013 um 19:36:06:

Hallo,

bei uns in NRW ist es so geregelt, dass ein Raum nur dann als Küche gelten kann, wenn er eine Spüle hat. Kochen könnte man z.B. auch mit Gas oder einer 230V Camping-Herdplatte.

Ganz genau genommen dürften Häuser/Wohnungen hier in NRW eigentlich nur dann vom Bauamt als fertiggestellt abgenommen werden, wenn auch tatsächlich eine Spüle eingebaut ist. In der Praxis geht man meist davon aus, dass bei einem Neubau/Umbau und vorhandenen Spülenanschlüssen auch der Einbau einer Spüle folgen wird.

Gruß,

Bolanger


: Meines Erachtens ist der Wohnungsbegriff heute nicht mehr zeitgemäß. Er ist auch nirgends genau beschrieben und lässt sehr viel Spielraum für Spekulationen.

: Ich habe Verständnisprobleme zum Wohungsbegriff nach der LBO. Danach muss eine Wohnung eine Küche oder Kochnische haben. Müssen die Voraussetzungen für eine Küche (nach Wikipedia) Wasseranschluss, Abwasseranschluss und Starkstromanschluss alle zusammen vorliegen. Reicht bereits ein Wasseranschluss (Spülbecken mit Ablauf), um von einer Küche zu sprechen?

: Wie sieht die Lage aus?

: Viele Grüße
: bima





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