Re: Statik oder Bauzeichnung


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 23 Maerz, 2013 um 09:41:59

Antwort auf: Re: Statik oder Bauzeichnung von Bolanger am 22 Maerz, 2013 um 10:43:52:

So traurig es für mich ist ... da besteht wohl auch Potential für ein Koordinationsverschulden des Architekten/Bauleiter.


: Hallo,

: nach welchen Unterlagen wurde dem Handwerker der Auftrag erteilt? Wahrscheinlich wurde der Auftrag nach Statik erteilt und die Detailpläne kamen erst verzögert hinterher. Warum sollte man dem Handwerker dann ein Verschulden anlasten wenn er das macht, was beauftragt war?

: Warum wurde der handwerker nicht von einer abweichenden Detailplanung informiert? Wer hat den Handwerker überhaupt beauftragt?

: Gruß,

: Bolanger


:
: : Mal angenommen, in der Statik ist ein falsches Maß für einen Stahlträger, in der Bauzeichnung jedoch das richtige, vom Bauherrn gewünschte Maß.
: : Der Handwerker hat aber die Materialien schon nach dem Statikmaß bestellt und unwiderruflich verbaut.
: : Jetzt fordern Architekt und Bauherr kostenlose Änderung oder Preisminderung. Zulässig? Sollten nicht Statik und Bauzeichnung übereinstimmen? Welches von beiden ist wichtiger/gewichtiger?

: : Vielen Dank im voraus!!




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