Re: Grundstücksgrenze direkt an der Hauskante


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Abgeschickt von Bauamt am 24 Maerz, 2013 um 02:27:45:

Antwort auf: Grundstücksgrenze direkt an der Hauskante von Matthias am 22 Maerz, 2013 um 23:01:18:

Der Sachverhalt ist leider nicht nachvollziehbar.

Wo genau sehen Sie hier einen Verstoß gegen baurechtliche Vorschriften ?

Dass Gebäude an der Grundstücksgrenze stehen ist ohne nähere Informationen erst mal nicht rechtswidrig (siehe z.B geschlossene Bebauung).

Selbst wenn es hier einen Eingriff in die Rechte der Gemeinde geben sollte, heisst das noch lange nicht, dass die Gemeinde von einem Dritten gezwungen werden könnte dagegen (z.B. gerichtlich) vorzugehen.

Interessant wird die Sache eigentlich erst dann, wenn Sie einen Eingriff in eigene Rechte geltend machen könnten.

: Hallo zusammen,

: gehen wir mal davon aus ein komplettes Gebäude steht mit einer Gebäudesseite direkt auf der Grundstücksgrenze! Eingangstreppe steht bereits auf dem Nachbargrundstück das hier der Gemeinde gehört aber ldiglich die Einfahrt zum haus darstellt!
: Gibt es hier einen rechtlichen Ansatz das dies von der Gemeinde geändert werden muss?

: Danke*Gruß
: Matthias




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