Re: Verzwickte Situation


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von pjf am 26 Maerz, 2013 um 21:59:20

Antwort auf: Verzwickte Situation von Michael am 26 Maerz, 2013 um 18:05:13:

Hallo Michael,
die Sache ist nicht verzwickt. Sie stellt sich meiner Meinung nach ganz klar dar, genauso wie es wie es das Landratsamt erläutert hat.

Mit dem Abriss ist der Bestandsschutz weg und die Genehmigungsfähigkeit richtet sich nach dem derzeit geltenden Baurecht. So ist es eben.

Ob die Garage allein an sich genehmigungsfrei gewesen wäre, das spielt in diesem Zusammenhang meiner Meinung nach keine Rolle; entscheidend ist der Gesamtzusammenhang Garage+Carport.

Gruss pjf


: Hallo zusammen,
: Man nehme an man wohnt in Bayern will eine Garage an eine Grenze bauen.
: Zur fiktiven Situation eines Bauherren:
: Aktuell steht eine Garage 7,5x5m mit Flachdach an einer Grundstücksgrenze, genehmigt und gebaut ca. 1960 (mit Plan). Die 7,5m Seite steht an der Grenze.
: Unmittelbar daneben an der selben Grundstücksgrenze hat der Bauherr 2000 ein 5m langes Carport errichtet, dies wurde ebenso von der Gemeinde und dem Landrastamt genehmigt, Nachbarn haben unterschrieben. Garage und Carport sind momentan miteinander verbunden. Es wurden 2000 keine Abstandsflächen verlangt.
: Es liegt in der Gemeinde kein Bebauungsplan vor, ist Ortskern errichtet vor einiger Zeit.
: So zum fiktiven Fall.

: Nachdem die Garage aus den 60er Jahren massiv baufällig wurde, hat der Bauherr beschlossen das die alte Garage abzureißen und durch eine neue Doppelgarage zu ersetzen. Ausmaße 8x5,8m, an der selben Stelle wo die alte Garage ist, mit einem Satteldach, mittlere Traufhöhe an der Grenze <3m. Nachbarn haben auch das mündlich das ok gegeben.
: Gesagt getan, geplant, mit dem Plan ist der Bauherr ins Landratsamt, die Fakten durchgesprochen mit dem Ergebnis:
: Ja die Garage wäre genehmigungsfrei, wenn das Carport nicht drangebaut wäre, sondern ein Eigenständiges Gebäude wäre.
: Die restlichen Bauvorschriften waren eingehalten.
: Jetzt kam der Hammertipp, also wenn wir das Carport als eigenständiges Gebäude deklarieren, d.h. Abstützen, wäre die Garage genehmigungsfrei. Naja die Garage ist ja eigentlich genehmigungsfrei, so der Wortlaut. Aber wäre besser wir würden das genehmigen.

: Ok, haben wir uns gedacht, an der Genehmigung solls nicht scheitern, wir sind dann etwas tiefer ins Detail. Unterschriften von den Nachbarn, wären kein Problem. Aber zu Genehmigung brauchen wir noch einen Abstandsflächenübernahmevertrag, da das Stück mit Carport länger als 9m ist. Ja ist es derzeit auch, haben wir bei der Genehmigung des Carports auch nicht gebraucht.
: Warum ein Abstandsflächenübernahmevertrag in der Situation solange die Traufhöhe <3m ist und die Garage unter 9m?!?

: Grundsätzlich hat der Bauhherr nichts dagegen die Garage genehmigen zu lassen, die Nachbarn unterschreiben, alles hat seine Richtigkeit. Es ändert sich die Situation zur aktuellen auch nicht wirklich, da die Garage nur ersetzt wird.
: Aber jetzt zu einem Nachbarn hinzugehen und ihm den Abstandsflächenübernahmevertrag unterschreiben zu lassen, obwohl es ja "eigentlich" nicht nötig ist, widerstrebt dem Bauherrn ein wenig.
: Die Gemeinde des Bauherrn meint es sei genehmigungsfrei.

: Was sagt ihr zu der verzwickten Situation?
: Viele Grüße und vielen Dank!





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]