Re: Baugenehmigung


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Abgeschickt von Nils Jagnow am 02 Mai, 2005 um 10:03:44

Antwort auf: Baugenehmigung von Christian am 01 Mai, 2005 um 21:44:41:

Hallo,

ich befürchte, da können Sie nicht viel zu machen. Im Außenbereich sind generell nur priviligierte Vorhaben gemäß § 35 Abs. 1 BauGB zulässig. Daneben gibt es einzelne Vorhaben, die zulässig sind, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind - damit Wohnbau zulässig ist, muss allerdings schon sehr komplizierte Voraussettzungen erfüllt sein (ich meine, es ist § 35 Abs. 4 BauGB).

Wichtig ist, dass Sie bei der Beurteilung, ob es sich bei ihrem Bauvorhaben z.B. um eine Verstetigung einer Splittersiedelung handelt, nicht nur ihr eigenes geplantes Haus, sondern alle daurch zulässigen Bauvorhaben berücksichtigen. Das macht es fast unmöglich, im Außenbereich ein Wohngebäude zu bauen.

Ein letzte, langwierige Möglichkeit wäre, die Politik zu überzeugen, für diesen Bereich einen Bebauungsplan aufzustellen - dies erfordert jedoch sehr wahscheinlich die Änderung des Flächennutzungsplans, der wiederung von der Bezirksregierung genehmhigt werden muss.

Das kann gut und gerne 2 bis 3 Jahre dauern und ist von den Voraussetzungen her schon sehr unwahrscheinlich, da der Rat je bereits gegen Ihr Vorhaben im Außenbereich gestimmt hat - warum sollte er dann für einen Bebauungsplan sein?



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