Re: Absturzsicherung bei Leiter anstatt Treppe?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 28 Maerz, 2013 um 21:58:19

Antwort auf: Absturzsicherung bei Leiter anstatt Treppe? von Bolanger am 28 Maerz, 2013 um 16:01:37:

Die Lösung ist sich nicht mit dem Begriff der Treppenöffnung sondern mit der Umwehrung von Flächen zu beschäftigen, die höher als 1,0 m sind. Dort sind generell Umwehrungen erforderlich. §41 BauO NRW

: Hallo,

: ich habe mal wieder eine Frage, die ich mir nicht selbst beantworten kann.

: In NRW müssen Treppenöffnungen durch Geländer gesichert werden, damit niemand herabstürzt.

: Prinzipiell gilt dies wohl auch für die Treppenöffnung einer Bodeneinschubtreppe.

: Wie sieht es denn mit der Notwendigkeit eines Geländers aus wenn der Dachboden nicht mit einer Bodeneinschubtreppe, sondern mit einer ganz normalen Leiter erreicht werden kann? Ist dann auch ein Geländer notwendig?

: Gruß,

: Bolanger





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