Re: nicht genehmigter Bungalow, was tun


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Abgeschickt von P. Lahm ;-) am 30 Maerz, 2013 um 19:03:58:

Antwort auf: nicht genehmigter Bungalow, was tun von Alex77 am 28 Maerz, 2013 um 10:18:22:

Schwarzbauer müssen tapfer sein, heißt es an anderer Stelle...
Das Risiko, auf diesem Gebiet schlafende Hunde zu wecken, halte ich für groß. Eine Beratung durch einen baurechtlich versierten Anwalt oder Architekten ist da vielleicht doch ihren Preis wert. Denn eine Forenanfrage wird Ihnen weder die Risikoabwägung abnehmen können, noch die materielle Lage abschließend beurteilen können.

: Hallo zusammen,
: auf unserem Grundstück (alter Bauernhof) steht ein Bungalow der ursprünglich mal Waschküche, Garage und Partyraum war. Dieser wurde vor ca. 15-20 Jahren als Bungalow ausgebaut, jedoch ohne jegliche Genehmigung.
: Der Bungalow wird von meinem Schwiegervater bewohnt.
: Der Bungalow wurde damals komplett in Eigenleistung erbaut.
: Nachdem ich das erfahren habe, möchte ich dieses Gebäude nachträglich eintragen lassen, habe allerdings auch die Angst abreißen zu müssen und somit meinen Schwiegervater obdachlos zu machen. Wer kann mir weiterhelfen.
: Vorab schonmal vielen Dank





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