Re: Korruption???


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Abgeschickt von Bauamt am 01 April, 2013 um 03:08:52:

Antwort auf: Korruption??? von J.Hase am 31 Maerz, 2013 um 19:37:41:

Da geht sehr vieles durcheinander.

Dass eine Stadt entscheidet, wo ein Wohngebiet und wo z.B. ein Industrie- oder Gewerbegebiet entsteht, nennt man Planungshoheit. Das ist ein Grundlegend Recht jeder Stadt bzw. Gemeinde. Wer sonst sollte festlegen dürfen, wo z.B. ein neues Industriegebiet entsteht ?

Warum "zerstört" die Stadt in Ihrer Geschichte Wohnraum und zerstört das Stadtbild ? Die Stadt ist offensichtlich nicht Eigentümer des fraglichen Gebäudes. Dass die Stadt den Abriss des GEeäudes angeordnet hat, schreiben Sie nicht (wäre auch sehr unwahrscheinlich). Der Abriss von Gebäuden ist jedenfalls normalerweise nicht genehmigungspflichtig, sodass die Stadt kaum Mittel hätte den Abriss zu verhindern - selbst wenn sie es wollte.

Ob ein Eigentümer seinen Mietern kündigen kann, ist eine Frage des Mietrechts und hat mit Baurecht nichts zu tun. Auch hier ist es eine Entscheidung des Eigentümers und nicht der Stadt.

Warum igendjemand eine Baugenehmigung bekommen oder nicht bekommen hat, ist aus dem beschriebenen Sachverhalt nicht herauszulesen.
Warum Sie der Meinung sind hier ist Korruption im Spiel, erschließt sich einem nicht. So ist nicht erkennbar, in welcher bauplanungsrechtlichen Situation sich das angesprochene Wohnahus befindet (Bebauungsplan ? Gebiet nach BauNVO ?)
Es wäre denkbar, dass sich das alte Wohnhaus z.B. in einem Kerngebiet gemäß §7 BauNVO befindet (http://www.gesetze-im-internet.de/baunvo/__7.html). In Kerngebietgen ist Wohnen nur ausnahmsweise zulässig. Falls der neue Eigentümer zum Schluss kommt, dass eine Sanierung unwirtschaftlich ist, dann wäre bei einem Neubau ggf. kein Wohnen mehr zulässig.

Wenn Ihnen der Mietvertrag vom Eigentümer gekündigt wurde, sollten Sie eine Fachanwalt für Mietrecht mit der Prüfung beauftragen.
Wie Ihnen hierbei Verdächtigungen gegen die Stadt weiterhelfen könnten, ist erstmal nicht ersichtlich. Ob die beabsichtigte Beseitigung eines Wohngebäudes zur Kündigung der Mietverträge berechtigt, ist keine Frage des öffentlichen Baurechts.


: Hallo

: Mich interessiert sehr, nach welchen Regeln Bauämter entscheiden müssen.
: Ich vermute, daß die nicht nach Ermessen handeln dürfen.
: Gesetzt der Fall, in einer idyllischen Kleinstadt mit einigen tausend Einwohner, welche auch touristisch interessant ist, befand sich bis vor ca. 20 Jahren im Ortskern ein jahrhunderte altes Haus. In ca.20m Entfernung ein ähnliches Haus rechts und links daneben in Alleinlage.
: Das erwähnte Haus war allerdings nicht mehr zu retten und es so entstand ein Neubau. Dieser Neubau wurde ganz offensichtlich nach bestimmten Vorschriften/Auflagen genehmigt. Das Haus sieht vom Stil her dem Abrisshaus und den erwähnten danebenstehenden Häusern sehr ähnlich(von vorn). Also dem Baustil, welcher in dieser Region üblich ist. Ein Lebensmittelmarkt(nenne ich A) wurde von vorn kaum sichtbar hinter dem von der Straße sichtbaren Stirnbau angegliedert.
: Es wurde neuer Wohnraum(Mietwohnungen) geschaffen, was ggf. Vorraussetzung für den Neubau war.
: Es wohnen noch die Ersteinzügler drin.
: Desweiteren befinden sich noch andere kleinere Gewerbeeinheiten im Haus, wie Bäcker.
: Nehmen wir nun an, der Alteigentümer ist pleite gegangen(auf Grund von Spekulationen am Finanzmarkt) und die Liegenschaft wurde dann von einem Insolventsanwalter verwaltet. Dieser hat einen neuen Käufer gesucht und nach langer Suche gefunden. Der Kaufinteressent trifft nun diverse Absprachen mit der Stadtverwaltung und dem Betreiber eines Lebensmittelmarktes(nenne ich B), welcher sich unweit befindet und sehr gerne in viel größere Räume ziehen möchte, fogendes: daß das erwähnte Objekt abgerissen wird, Markt A vorher im Einverständnis geht, hier ein neuer viel größerer Markt B entsteht und nur die Pläne der Stadt, ein viel größeres Einkaufszentrum, welches sich alldings architektonisch nicht dem historischen Stadtbild anpasst und von den Einwohnern eher abgelehnt wird, gebaut werden darf bzw. nur diese Vorstellungen genehmigt werden, der Neueigentümer keinen Wohnraum schaffen braucht, also auf diesem Gebiet Miet-Wohnungen verboten bzw. das Gebiet als reine Handelszone ausgewiesen wird.
: Auf dem Gebiet, zu welchem auch das Nachbargrundstück gehört dürfen jedoch für eine Millionären, welche sich in der Stadt schon viel arangiert hat, ein "Appartment"- Haus entstehen, welches Zimmer für die Stadt beherbergen soll, die bei Bedarf angemietet werden können. Klingt zwar alles sehr weit hergeholt, aber könnte es doch wirklich geben.
: Nehmen wir nun an, daß nach dem diese Absprache in Sack und Tüten war, der Neueigentümer gekauft hat und den Wohnraummietern eine Kündigung zukommen lässt, in welcher er darstellt, daß das jetzige Objekt bald leer stehen würde und dann nicht wirtschaftlich zu betreiben ist, er dieses in wirtschaftlich angedachter Form betreiben will, dazu den bei der Stadt beantragten größeren Neubau ohne Wohnungen realisieren muss.
: Er führt weiter aus, daß er nichts anderes genehmigt bekommt und das Wohnungen an dieser Stelle untersagt sind, er sich an Pläne der Stadt orientiert.
: Die Stadt meint dazu, er hat ein Einkauszentrum ohne Wohnungen beantragt und diese genehmigt bekommen, wir können nur das bearbeiten, was beantragt wurde, bitte fügen sie sich und ziehen aus, die Menschen können sonst nicht ihre Lebensmittel kaufen.(in der Nähe befinden sich derzeit drei weitere Lbenesmittelmärkte!). Aber nicht im Kerngebiet, sondern einige hundert Meter hinter der Linie.
: Nehmen wir nun an, daß der neue Eigentümer den Mietern lediglich den Umzugs-Lkw und ggf. die Maklerprovision von 2 Kaltmieten anbietet, wenn diese innerhalb von 5 Monaten das Haus verlassen. Dieses würde er nach seinen Vorstellungen den Mietern Zug um Zug nach Schlüsselübergabe in die Hand drücken.
: Kann man in diesem frei erdachten Fall von Korruption ausgehen?
: Kann der Neueigentümer wegen Unwirtschaftlichkeit kündigen, weil er seine bzw. die (ggf. unzulässigen und auf (korrupten?) basierenden) Pläne der Stadt nicht realisiert bekommt?
: Müsste er Zahlen vollegen bzw. den Nachweis, daß er neue Mieter gesucht hat(gesetzt dem Fall, der der Lebensmittelmarkt, der seit vielen Jahren drin ist, will raus)?
: Darf eine Stadt Wohnraum zerstören bzw. im Ortskern Wohnraum verbieten?
: Was sind das für Vorschriften(oder Gesetze?), nach denen eine Stadt entscheidet, was Wohngebiet oder Handelsgebiet ist bzw. wo Wohnraum bzw. das Stadtbild zerstört werden darf?

: Ggf. hat hat jemand von Euch mit derartig mafiös bzw. korruptiv anmutenden Vorgehen Erfahrung?

: Freue mich über Meinungen!

: MfG
: J.Hase




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