Re: Grenzbebauung bei Böschung BW


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Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 02 April, 2013 um 22:53:46:

Antwort auf: Grenzbebauung bei Böschung BW von Markus Nägele am 02 April, 2013 um 11:12:40:

hallo Markus Nägele,
Laut B-Plan dürfen Sie eine Stützmauer von 50cm Höhe errichten.....nehmen wir 40cm an!
Okay.
Wenn ich Ihr Nachbarrecht anwende:
§ 9
Gesetz über das Nachbarrecht
(Nachbarrechtsgesetz - NRG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Januar 1996
Zum 02.04.2013 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Abstände und Vorkehrungen bei Erhöhungen
(1) Wer den Boden seines Grundstücks über die Oberfläche des Nachbargrundstücks erhöhen will, muß einen solchen Abstand von der Grenze einhalten oder solche Vorkehrungen treffen und unterhalten, daß eine Schädigung des Nachbargrundstücks durch Absturz oder Pressung des Bodens ausgeschlossen ist. Diese Verpflichtung geht auf den späteren Eigentümer über.
(2) Welcher Abstand oder welche Vorkehrung zum Schutz des Nachbargrundstücks erforderlich ist, entscheidet sich unter Zugrundelegung der Vorschriften von § 10 Abs. 1 nach Lage des einzelnen Falls.
§ 10
Befestigung von Erhöhungen
(1) Bei Erhöhungen muß die erhöhte Fläche für die Regel entweder durch Errichtung einer Mauer von genügender Stärke oder durch eine andere gleich sichere Befestigung oder eine Böschung von nicht mehr als 45 Grad Steigung (alter Teilung) befestigt werden, wenn die Kante der erhöhten Fläche nicht den Abstand von der Grenze waagrecht gemessen einhält, der dem doppelten Höhenunterschied zwischen der Grenze und der Kante der Erhöhung gleichkommt.
(2) Die Außenseite der Mauer oder der sonstigen Befestigung oder der Fuß der Böschung müssen gegenüber Grundstücken, die landwirtschaftlich genutzt werden, einen Grenzabstand von 0,50 m einhalten; dies gilt nicht für Stützmauern für Weinberge.
Komme ich zur folgenden Lösung:
Grenzwand aus L-Steinen 40cm hoch, dahinter mit 10cm Abstand zu L-Stein und 10cm niedriger die Böschung beginnend mit einem Neigungswinkel von 21,8° (1:2,5)
Es ergibt sich eine Breite von der Grenze bis Oberkante Böschung = ca. 8cm (L-Stein) + 10cm „Rinne“ + 100cm Böschung = 118cm.





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