Re: Grundstücksverkaufsschild aufstellen


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 02 April, 2013 um 23:32:19

Antwort auf: Re: Grundstücksverkaufsschild aufstellen von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 29 Maerz, 2013 um 22:16:01:

Mit dem Zitat wäre ja jetzt zunächst festgestellt, dass die beabsichtigte Schildgröße nicht mehr verfahrensfrei ist.
Die Grenzabstände der Abstandflächen gelten auch in SH für Anlagen, von denen die Wirkung wie von Gebäuden ausgeht. (§6 Abs. 9 BauO Schl.-H.)


: hallo Marlen Andresen,
: Mindestabstände sind mir erstmal nicht bekannt...
: Bau- und planungsrechtlich bitte beachten,
: siehe Ihre Bauordnung:
: Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein
: (LBO)1)
: Vom 22. Januar 2009
: Zum 29.03.2013 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
: § 63
: Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen
: 11.folgende Werbeanlagen, soweit sie nicht an Kulturdenkmalen oder im Umgebungsschutzbereich von Kulturdenkmalen angebracht oder aufgestellt werden:
: a)Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche bis zu 1 m²,
: b)Warenautomaten,
: c)Werbeanlagen, die nach ihrem erkennbaren Zweck nur vorübergehend für höchstens zwei Monate angebracht werden, außer im Außenbereich,
: d)Werbeanlagen, die an der Stätte der Leistung vorübergehend angebracht oder aufgestellt werden, soweit sie nicht mit dem Boden oder einer baulichen Anlage verbunden sind,
: e)Schilder, die Inhaberinnen oder Inhaber und Art gewerblicher Betriebe kennzeichnen (Hinweisschilder), wenn sie vor Ortsdurchfahrten auf einer einzigen Tafel zusammengefasst sind,
: f)Werbeanlagen in durch Bebauungsplan festgesetzten Gewerbe-, Industrie- und vergleichbaren Sondergebieten an der Stätte der Leistung mit einer Höhe bis zu 10 m über der festgelegten Geländeoberfläche;




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