Re: Kein Bauland, Einspruch


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 04 April, 2013 um 21:02:03

Antwort auf: Kein Bauland, Einspruch von Sonne2013 am 04 April, 2013 um 19:33:48:

Ob es Sinn macht, müssen Sie doch entscheiden. Wenn Sie der Meinung sind, dass dort Baurecht besteht, liesse sich das rechtsverbindlich mit einer Bauvoranfrage klären. Wenn sie bei einem ablehnenden Bescheid der Meinung sind, dass dies zu Unrecht geschehen wäre, hätten Sie die Möglichkeit das Gericht anzurufen und um Klärung zu bitten.

Sowohl die Bauvoranfrage als auch der mögliche Gerichtsweg kosten Geld.

Wollen Sie klären, ob es sich um bebaubares Land handelt oder ist das im Moment unwichtig?


: Hallo,

: Wir besitzen ein Grundstück von 1500m2 und möchten nun gern darauf bauen.
: Auf dem Nachtbargrundstück und 4 Grundstücke weiter stehen bereits Einfamilienhäuser aber lauf Flächennutzungsplan handelt es sich um Erholungsland und die Bebauung ist nicht erlaubt.
: Das Grundstück ist komplett erschlossen und besotzt eine Hausnummer. Macht es Sinn dennoch eine Bauvoranfrage zu stellen oder gar einen Bauantrag und bei Ablehnung zu klagen?





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